ErwGr. 11

DIR_2010_43 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft

Um zu gewährleisten, dass Verwaltungsgesellschaften über einen angemessenen Kontrollmechanismus verfügen, sind eine ständige Compliance-Funktion und eine Innenrevisionsfunktion erforderlich. Die Compliance-Funktion sollte so ausgelegt sein, dass jedes Risiko, dass die Verwaltungsgesellschaft ihren Pflichten aus der Richtlinie 2009/65/EG nicht nachkommt, von ihr aufgedeckt werden kann. Die Innenrevisionsfunktion sollte darauf abzielen, die diversen Kontrollverfahren und administrativen Regelungen, die die Verwaltungsgesellschaft geschaffen hat, zu überprüfen und zu bewerten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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