ErwGr. 9

DIR_2010_43 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft

Die Rechnungslegung ist einer der zentralen Bereiche der OGAW-Verwaltung. Es ist daher von allergrößter Bedeutung, die Rechnungslegungsverfahren in den Durchführungsbestimmungen näher auszuführen. Der Grundsatz, wonach alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines OGAW oder seiner Teilfonds direkt ermittelt werden können, und Konten getrennt geführt werden sollten, sollte in dieser Richtlinie deshalb beibehalten werden. Bestehen darüber hinaus verschiedene, beispielsweise von der Höhe der Verwaltungsgebühren abhängige Anteilsklassen, so sollte der Nettoinventarwert der einzelnen Klassen direkt aus dem Rechnungswesen gezogen werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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