Art. 11 – Ereignisse mit Auswirkungen auf Handelsvereinbarungen

DIR_2010_44 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Bestimmungen über Fondsverschmelzungen, Master-Feeder-Strukturen und das Anzeigeverfahren

Die Mitgliedstaaten verlangen, dass die in Artikel 60 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG genannte Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW in Bezug auf Ereignisse mit Auswirkung auf Handelsvereinbarungen Folgendes enthält:
a)Modalitäten und Zeitplan für die Mitteilung der befristeten Aussetzung und Wiederaufnahme von Rücknahme, Auszahlung, Kauf oder Zeichnung von Anteilen eines OGAW durch den betreffenden OGAW;
b)Vorkehrungen für Meldung und Korrektur von Fehlern bei der Preisfestsetzung im Master-OGAW.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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