ErwGr. 2

DIR_2010_45 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften

Da die geführten Aufzeichnungen so ausführlich sein müssen, dass sie den Mitgliedstaaten die Kontrolle von vorübergehend von einem Mitgliedstaat in einen anderen beförderten Gegenständen ermöglichen, sollte präzisiert werden, dass die Aufzeichnungen genaue Angaben über die Begutachtung von Gegenständen enthalten müssen, die vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden. Außerdem sollte die Verbringung von Gegenständen zum Zwecke der Begutachtung in einen anderen Mitgliedstaat für MwSt.-Zwecke nicht als Lieferung von Gegenständen angesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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