ErwGr. 3

DIR_2010_45 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften

Die Vorschriften für den Eintritt des Steueranspruchs bei der innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen und beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen sollten so präzisiert werden, dass die Einheitlichkeit der Informationen in den zusammenfassenden Meldungen und ein rechtzeitiger Informationsaustausch durch diese Meldungen gewährleistet sind. Außerdem sollten kontinuierlich über einen Zeitraum von mehr als einem Kalendermonat durchgeführte Lieferungen von Gegenständen in einen anderen Mitgliedstaat als mit Ablauf eines jeden Kalendermonats bewirkt gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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