ErwGr. 21

DIR_2010_64 · über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass es Verfahren oder Mechanismen gibt, um festzustellen, ob verdächtige oder beschuldigte Personen die Sprache des Strafverfahrens sprechen und verstehen und ob sie die Unterstützung durch einen Dolmetscher benötigen. Ein solches Verfahren oder ein solcher Mechanismus beinhaltet, dass die zuständigen Behörden auf geeignete Weise, einschließlich durch Befragung der betroffenen verdächtigen oder beschuldigten Personen, prüfen, ob diese die Sprache des Strafverfahrens sprechen und verstehen und ob sie die Unterstützung durch einen Dolmetscher benötigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025

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