ErwGr. 22

DIR_2010_64 · über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

Dolmetschleistungen und Übersetzungen nach dieser Richtlinie sollten in der Muttersprache der verdächtigen oder beschuldigten Personen oder einer anderen Sprache, die sie sprechen oder verstehen, zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihre Verteidigungsrechte in vollem Umfang wahrnehmen können und um ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025

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