ErwGr. 4

DIR_2010_73 · zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind

Die Richtlinie 2003/71/EG verpflichtet die Kommission, ihre Anwendung fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vorzuschlagen. Diese Überprüfung hat ergeben, dass einige Bestimmungen der Richtlinie 2003/71/EG geändert werden sollten, um ihre Anwendung zu vereinfachen und zu verbessern, ihre Wirksamkeit zu steigern, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Union zu erhöhen und dadurch zum Abbau von Verwaltungsaufwand beizutragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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