ErwGr. 7

DIR_2010_73 · zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind

Für die Zwecke von Privatplatzierungen von Wertpapieren sollten Wertpapierfirmen und Kreditinstitute alle Personen oder Einrichtungen, die in Anhang II Abschnitt I Nummern 1 bis 4 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente (5) aufgeführt sind, und andere Personen oder Einrichtungen, die als professionelle Kunden behandelt werden oder die gemäß der Richtlinie 2004/39/EG als geeignete Gegenparteien anerkannt sind, als qualifizierte Anleger behandeln dürfen. Wertpapierfirmen, die bestehende professionelle Kunden gemäß Artikel 71 Absatz 6 der Richtlinie 2004/39/EG auch weiterhin als solche behandeln können, sollten diese Kunden als qualifizierte Anleger im Sinne dieser Richtlinie behandeln können. Eine solche Angleichung der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinien 2003/71/EG und 2004/39/EG wird voraussichtlich für Wertpapierfirmen bei Privatplatzierungen die Lage vereinfachen und Kosten senken, weil die Firmen das Zielpublikum anhand ihrer eigenen Listen professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien bestimmen könnten. Der Emittent sollte sich auf die Liste der professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, die gemäß Anhang II der Richtlinie 2004/39/EG erstellt wurde, verlassen können. Aus diesem Grund sollte die Definition des qualifizierten Anlegers in der Richtlinie 2003/71/EG um diese Personen oder Einrichtungen erweitert werden und keine getrennte Registrierung mehr vorgeschrieben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 7 DIR_2010_73 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 7 DIR_2010_73 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.