Art. 10 – Beitreibungsverfahren für unbestrittene Forderungen

DIR_2011_7 · zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

(1)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein vollstreckbarer Titel — auch durch ein beschleunigtes Verfahren und unabhängig von dem Betrag der Geldforderung — in der Regel binnen 90 Kalendertagen ab Einreichung der Klage oder des Antrags des Gläubigers bei Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde erwirkt werden kann, sofern die Geldforderung oder verfahrensrechtliche Aspekte nicht bestritten werden. Die Mitgliedstaaten kommen dieser Verpflichtung im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nach.
(2)Die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sehen für alle in der Union niedergelassenen Gläubiger die gleichen Bedingungen vor.
(3)Bei der Berechnung der in Absatz 1 genannten Frist ist Folgendes nicht zu berücksichtigen: a) die Fristen für Zustellungen, b) alle vom Gläubiger verursachten Verzögerungen, wie etwa der für die Korrektur von Anträgen benötigte Zeitraum.
(4)Dieser Artikel berührt nicht die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 10 DIR_2011_7 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 10 DIR_2011_7 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.