ErwGr. 12

DIR_2011_77 · zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte

Die Zahlung dieser Beträge sollte ausschließlich ausübenden Künstlern zugute kommen, deren Darbietungen auf einem Tonträger aufgezeichnet wurden und die ihre Rechte gegen eine einmalige Zahlung an den Tonträgerhersteller übertragen oder abgetreten haben. Die auf diese Weise reservierten Beträge sollten wenigstens einmal jährlich auf individueller Basis an nicht namentlich genannte ausübende Künstler ausgezahlt werden. Mit einer solchen Verteilung sollten die Verwertungsgesellschaften betraut werden und es können nationale Bestimmungen für nicht ausschüttungsfähige Einnahmen zur Anwendung kommen. Um die Auferlegung einer unverhältnismäßigen Belastung bei der Erhebung und Verwaltung dieser Einnahmen zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten regulieren können, in welchem Umfang Kleinstunternehmen beitragspflichtig sind, wenn solche Zahlungen offenbar nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten für die Erhebung und Verwaltung solcher Einnahmen stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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