ErwGr. 10

DIR_2011_91 · über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt

Der Begriff „Los“ impliziert, dass mehrere Verkaufseinheiten desselben Lebensmittels praktisch identische Erzeugungs-, Herstellungs- oder Verpackungsmerkmale aufweisen. Dieser Begriff sollte deshalb nicht auf Erzeugnisse angewendet werden, die lose angeboten werden oder aufgrund ihrer individuellen Eigenschaften oder ihres heterogenen Charakters nicht als eine homogene Gesamtheit angesehen werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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