ErwGr. 9

DIR_2011_91 · über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt

Es sollte berücksichtigt werden, dass es bei bestimmten Lebensmitteln, die unmittelbar nach dem Kauf verzehrt werden, wie Speiseeis in Einzelpackungen, überflüssig ist, das Los unmittelbar auf jeder einzelnen Verpackung anzugeben. Bei diesen Erzeugnissen sollte das Los jedoch zwingend auf der Sammelpackung angegeben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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