ErwGr. 15

DIR_2011_92 · über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten

Es ist ratsam, strengere Bestimmungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen vorzusehen, um den Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen. Die Europäische Gemeinschaft hat am 25. Februar 1991 das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen unterzeichnet und am 24. Juni 1997 ratifiziert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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