ErwGr. 18

DIR_2011_92 · über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten

Die Europäische Gemeinschaft hat das UN/ECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten („Übereinkommen von Aarhus“) am 25. Juni 1998 unterzeichnet und am 17. Februar 2005 ratifiziert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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