Jedoch ist die Entfernung von kinderpornografischen Inhalten an der Quelle trotz derartiger Bemühungen in Fällen, in denen sich das Originalmaterial nicht in der Union befindet, häufig nicht möglich, entweder weil der Staat, in dem sich die Server befinden, nicht zur Zusammenarbeit bereit ist oder weil es sich als besonders langwierig erweist, die Entfernung des Materials von diesem Staat zu erwirken. Ferner können Mechanismen eingeführt werden, um den Zugang vom Gebiet der Union zu Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, zu sperren. Die von den Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie eingeleiteten Maßnahmen zur Entfernung oder, wenn angemessen, zur Sperrung des Zugangs zu Websites mit kinderpornografischem Inhalt könnten auf unterschiedlichen öffentlichen Maßnahmen legislativer, nicht legislativer, juristischer oder anderer Art aufbauen. In diesem Zusammenhang lässt diese Richtlinie freiwillige Maßnahmen der Internet-Industrie zur Verhinderung des Missbrauchs ihrer Dienste oder jegliche Unterstützung solcher Maßnahmen durch Mitgliedstaaten unberührt. Unabhängig davon, welche Maßnahme oder Methode gewählt wird, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass diese ein angemessenes Niveau an Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für die Nutzer und die Diensteanbieter bietet. Mit Blick auf die Entfernung von Kindesmissbrauchsinhalten und die Sperrung des Zugangs zu derartigen Inhalten sollten die Behörden verstärkt zusammenarbeiten, insbesondere um sicherzustellen, dass möglichst vollständige nationale Listen von Websites mit Kinderpornografiematerial erstellt werden, und um Doppelarbeit zu vermeiden. Derartige Maßnahmen müssen die Rechte der Endnutzer berücksichtigen, den bestehenden Rechts- und Justizverfahren Rechnung tragen und im Einklang mit der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen. Im Rahmen des Programms zur sicheren Nutzung des Internets wurde ein Netzwerk von Hotlines eingerichtet, deren Ziel es ist, Informationen zu den wichtigsten Arten von illegalen Online-Inhalten zu sammeln und Berichte dazu zu erstellen und auszutauschen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025
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