ErwGr. 44

DIR_2011_93 · zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates

Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, auf nationaler oder lokaler Ebene und in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft Mechanismen für die Datensammlung oder Anlaufstellen zu dem Zwecke einzurichten, das Phänomen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu beobachten und zu bewerten. Um die Ergebnisse von Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie ordnungsgemäß bewerten zu können, sollte die Union ihre Arbeit an Methoden der Datensammlung und sonstigen Methoden weiterentwickeln, um vergleichbare Statistiken erstellen zu können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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