ErwGr. 17

DIR_2011_98 · über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten

Die Voraussetzungen und Kriterien für die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer kombinierten Erlaubnis oder für den Entzug der kombinierten Erlaubnis sollten objektiv und im einzelstaatlichen Recht festgelegt sein, einschließlich der Verpflichtung zur Wahrung des Grundsatzes der Unionspräferenz, wie dies insbesondere in den einschlägigen Bestimmungen der Beitrittsakten 2003 und 2005 vorgesehen ist. Entscheidungen, einen Antrag abzulehnen oder eine kombinierte Erlaubnis zu entziehen, sollten ordnungsgemäß begründet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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