über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten
DIR_2011_98 · 52 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Geltungsbereich
- Art. 4Einheitliches Antragsverfahren
- Art. 5Zuständige Behörde
- Art. 6Kombinierte Erlaubnis
- Art. 7Zu anderen als zu Arbeitszwecken ausgestellte Aufenthaltstitel
- Art. 8Verfahrensgarantien
- Art. 9Zugang zu Informationen
- Art. 10Gebühren
- Art. 11Rechte aufgrund der kombinierten Erlaubnis
- Art. 12Recht auf Gleichbehandlung
- Art. 13Günstigere Bestimmungen
- Art. 14Informationen für die Öffentlichkeit
- Art. 15Berichterstattung
- Art. 16Umsetzung
- Art. 17Inkrafttreten
- Art. 18Adressaten
über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.