ErwGr. 21

DIR_2012_13 · über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

Bezugnahmen in dieser Richtlinie auf Verdächtige oder auf beschuldigte Personen, die festgenommen oder inhaftiert werden, sollten für alle Situationen gelten, in denen Verdächtigen oder beschuldigten Personen im Laufe des Strafverfahrens die Freiheit im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe c EMRK in seiner Auslegung durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entzogen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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