ErwGr. 22

DIR_2012_13 · über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

Verdächtige oder beschuldigte Personen sollten bei ihrer Festnahme oder Inhaftierung über die anwendbaren Verfahrensrechte im Wege einer schriftlichen Erklärung der Rechte belehrt werden, die so gut verständlich abgefasst ist, dass sie diesen Personen dabei hilft, ihre Rechte zu verstehen. Eine solche Erklärung der Rechte sollte jeder festgenommenen Person umgehend ausgehändigt werden, wenn ihr durch das Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen eines Strafverfahrens die Freiheit entzogen wird. Sie sollte grundlegende Informationen über jedwede Möglichkeit enthalten, die Rechtmäßigkeit der Festnahme anzufechten, eine Haftprüfung zu erwirken oder einen Antrag auf vorläufige Haftentlassung zu stellen, wenn und soweit solche Rechte nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften bestehen. Um den Mitgliedstaaten die Abfassung einer solchen Erklärung der Rechte zu erleichtern, enthält Anhang I ein Muster. Dieses Muster enthält lediglich ein Beispiel und kann im Zusammenhang mit dem Bericht der Kommission über die Umsetzung dieser Richtlinie und ferner nach Inkrafttreten aller Maßnahmen des Fahrplans überprüft werden. Die Erklärung der Rechte kann auch andere in den Mitgliedstaaten geltende relevante Verfahrensrechte umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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