ErwGr. 2

DIR_2012_23 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunkts ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien

In der Richtlinie 2009/138/EG wird der 31. Oktober 2012 als Zeitpunkt für ihre Umsetzung und der 1. November 2012 als Zeitpunkt für ihre Anwendung festgelegt. Außerdem ist in der genannten Richtlinie der 1. November 2012 als Zeitpunkt für die Aufhebung der bestehenden Versicherungs- und Rückversicherungsrichtlinien (3) (im Folgenden zusammen „Solvabilität I“) festgesetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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