ErwGr. 5

DIR_2012_23 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunkts ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien

Damit die Mitgliedstaaten durch die rechtlichen Verpflichtungen, die ihnen aus der Richtlinie 2009/138/EG und später im Rahmen der im Omnibus-II-Vorschag vorgesehenen neuen Aufsichtsarchitektur erwachsen, nicht übermäßig belastet werden, ist es daher angebracht, den Zeitpunkt für die Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG zu verschieben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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