ErwGr. 10

DIR_2012_28 · über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke

Film- oder audiovisuelle Werke und Tonträger in den Archiven öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, die von diesen produziert wurden, enthalten verwaiste Werke. Unter Berücksichtigung der besonderen Stellung von Rundfunkanstalten als Hersteller von Tonträgern und audiovisuellem Material und der Tatsache, dass Vorschriften erlassen werden müssen, die das Vorkommen verwaister Werke in Zukunft begrenzen, sollte für die Anwendung dieser Richtlinie auf die in den Archiven von Rundfunkanstalten enthaltenen Werke und Tonträger ein Stichtag festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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