ErwGr. 38

DIR_2012_29 · über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI

Personen, die besonders schutzbedürftig sind oder die sich in Situationen befinden, in denen sie einem besonders hohen Risiko einer Schädigung ausgesetzt sind, wie beispielsweise Personen, die wiederholter Gewalt in engen Beziehungen ausgesetzt sind, Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt oder Personen, die Opfer anderer Arten von Straftaten in einem Mitgliedstaat werden, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen oder in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben, sollte spezialisierte Unterstützung und rechtlicher Schutz gewährt werden. Spezialisierte Unterstützungsdienste sollten auf einem integrierten und gezielten Ansatz beruhen, bei dem insbesondere den besonderen Bedürfnissen der Opfer, der Schwere der aufgrund der Straftat erlittenen Schädigung sowie dem Verhältnis zwischen Opfern, Tätern, Kindern und ihrem weiteren sozialen Umfeld Rechnung getragen wird. Eine Hauptaufgabe dieser Dienste und ihres Personals, die eine wichtige Rolle dabei spielen, das Opfer bei der Erholung und der Überwindung von einer etwaigen Schädigung oder einem etwaigen Trauma infolge der Straftat zu unterstützen, sollte darin bestehen, Opfer über die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte zu informieren, damit Opfer in einer verständnisvollen Umgebung, in der sie würdevoll, respektvoll und einfühlsam behandelt werden, Entscheidungen treffen können. Zu der Unterstützung, die solche spezialisierten Unterstützungsdienste bieten sollten, könnten unter anderem Obdach und sichere Unterbringung, sofortige medizinische Hilfe, die Veranlassung einer ärztlichen und gerichtsmedizinischen Untersuchung im Hinblick auf die Beweiserhebung in Fällen der Vergewaltigung oder sexueller Übergriffe, kurz- und langfristige psychologische Betreuung, Traumabehandlung, Rechtsberatung, anwaltliche Unterstützung und spezifische Dienste für Kinder, die direkt oder indirekt Opfer sind, gehören.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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