Anhang III – FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

DIR_2012_34 · zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums

Die Informationen, die von antragstellenden Unternehmen gemäß Artikel 20 bereitzustellen sind, umfassen Folgendes:
a)verfügbare Finanzmittel einschließlich Bankguthaben sowie zugesagte Überziehungskredite und Darlehen,
b)als Sicherheit verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände,
c)Betriebskapital,
d)einschlägige Kosten einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlungen für Transportmittel, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge,
e)Belastungen des Betriebsvermögens,
f)Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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