ErwGr. 4

DIR_2013_14 · zur Änderung der Richtlinie 2003/41/EG über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds im Hinblick auf übermäßigen Rückgriff auf Ratings

Die in dieser Richtlinie vorgesehenen, einschlägigen Maßnahmen sollten die weiteren Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (7) ergänzen. Diese Bestimmungen setzen das allgemeine Ziel, den übermäßigen Rückgriff der Anleger auf Ratings einzudämmen, und dürften die Erreichung dieses Ziels erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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