Art. 1

DIR_2013_15 · zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich des freien Warenverkehrs aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien

Die folgenden Richtlinien werden gemäß dem Anhang dieser Richtlinie geändert:
1.
Im Bereich des freien Warenverkehrs von Motorfahrzeugen: — Richtlinie 70/157/EWG des Rates vom 6.
Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen (1); — Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 20.
März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (2); — Richtlinie 70/388/EWG des Rates vom 27.
Juli 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Vorrichtungen für Schallzeichen von Kraftfahrzeugen (3); — Richtlinie 71/320/EWG des Rates vom 26.
Juli 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern (4); — Richtlinie 72/245/EWG des Rates vom 20.
Juni 1972 über von Fahrzeugen verursachte Funkstörungen (elektromagnetische Verträglichkeit) (5); — Richtlinie 74/61/EWG des Rates vom 17.
Dezember 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benützung von Kraftfahrzeugen (6); — Richtlinie 74/408/EWG des Rates vom 22.
Juli 1974 über Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Sitze, ihrer Verankerungen und Kopfstützen (7); — Richtlinie 74/483/EWG des Rates vom 17.
September 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten bei Kraftfahrzeugen (8); — Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18.
Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (9); — Richtlinie 76/757/EWG des Rates vom 27.
Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückstrahler für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (10); — Richtlinie 76/758/EWG des Rates vom 27.
Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Umrissleuchten, Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Leuchten für Tagfahrlicht und Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (11); — Richtlinie 76/759/EWG des Rates vom 27.
Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Fahrtrichtungsanzeiger für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (12); — Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27.
Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (13); — Richtlinie 76/761/EWG des Rates vom 27.
Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kraftfahrzeugscheinwerfer für Fernlicht und/oder Abblendlicht und über Lichtquellen (Glühlampen und sonstige) zur Verwendung in genehmigten Leuchtenbaugruppen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (14); — Richtlinie 76/762/EWG des Rates vom 27.
Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nebelscheinwerfer für Kraftfahrzeuge (15); — Richtlinie 77/538/EWG des Rates vom 28.
Juni 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nebelschlussleuchten für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (16); — Richtlinie 77/539/EWG des Rates vom 28.
Juni 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückfahrscheinwerfer für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (17); — Richtlinie 77/540/EWG des Rates vom 28.
Juni 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Parkleuchten für Kraftfahrzeuge (18); — Richtlinie 77/541/EWG des Rates vom 28.
Juni 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsgurte und Haltesysteme für Kraftfahrzeuge (19); — Richtlinie 78/318/EWG des Rates vom 21.
Dezember 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Scheibenwischer und die Scheibenwascher von Kraftfahrzeugen (20); — Richtlinie 78/764/EWG des Rates vom 25.
Juli 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Führersitz von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (21); — Richtlinie 78/932/EWG des Rates vom 16.
Oktober 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kopfstützen für Sitze von Kraftfahrzeugen (22); — Richtlinie 86/298/EWG des Rates vom 26.
Mai 1986 über hinten angebrachte Umsturzschutzvorrichtungen an land- oder forstwirtschaftlichen Schmalspurzugmaschinen auf Rädern (23); — Richtlinie 87/402/EWG des Rates vom 25.
Juni 1987 über vor dem Führersitz angebrachte Umsturzvorrichtungen an land- und forstwirtschaftlichen Schmalspurzugmaschinen auf Rädern (24); — Richtlinie 94/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.
Mai 1994 über mechanische Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie ihre Anbringung an diesen Fahrzeugen (25); — Richtlinie 95/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.
Oktober 1995 über das Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung bestimmter Kraftfahrzeugklassen (26); — Richtlinie 2000/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.
Mai 2000 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Motoren, die für den Antrieb von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bestimmt sind (27); — Richtlinie 2000/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Juni 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den vorderen Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen (28); — Richtlinie 2001/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.
September 2001 über Heizanlagen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (29); — Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (30); — Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.
März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (31); — Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Mai 2003 über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge (32); — Richtlinie 2003/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10.
November 2003 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen (33); — Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.
September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (34); — Richtlinie 2009/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.
Juli 2009 über Umsturzschutzvorrichtungen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (35); — Richtlinie 2009/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.
Juli 2009 über die Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (36); — Richtlinie 2009/75/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.
Juli 2009 über Umsturzschutzvorrichtungen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (37); — Richtlinie 2009/144/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.
November 2009 über bestimmte Bauteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (38);
2.
Im Bereich des freien Warenverkehrs von Schuherzeugnissen: Richtlinie 94/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.
März 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kennzeichnung von Materialien für die Hauptbestandteile von Schuherzeugnissen zum Verkauf an den Verbraucher (39).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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