ErwGr. 5

DIR_2013_29 · zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung)

Da aufgrund der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten Handelshemmnisse innerhalb der Union entstehen können, müssen sie angeglichen werden, um den freien Verkehr pyrotechnischer Gegenstände im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie den Schutz der Verbraucher und der professionellen Endnutzer zu gewährleisten. Dieses hohe Schutzniveau sollte die Einhaltung der jeweiligen Altersbeschränkungen für Nutzer pyrotechnischer Gegenstände umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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