ErwGr. 8

DIR_2013_29 · zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung)

Was die Sicherheit beim Transport angeht, so unterliegen die Vorschriften für den Transport pyrotechnischer Gegenstände internationalen Konventionen und Übereinkommen, unter anderem den Empfehlungen der Vereinten Nationen über den Transport gefährlicher Güter. Diese Aspekte sollten daher nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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