ErwGr. 30

DIR_2013_30 · über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Um eine sichere Auslegung sowie kontinuierlich sichere Arbeiten zu gewährleisten, ist die Industrie verpflichtet, die bewährten Verfahren anzuwenden, die in Normen und Leitlinien der Behörden festgelegt sind. Diese Normen und Leitlinien sollten auf Grundlage neuer Erkenntnisse und Innovationen aktualisiert werden, um kontinuierliche Verbesserungen zu gewährleisten. Betreiber, Eigentümer und die zuständigen Behörden sollten daher bei der Entwicklung neuer oder verbesserter Normen und Leitlinien unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die bei der Havarie der Deepwater Horizon und anderen schweren Unfällen gewonnen wurden, zusammenarbeiten. Unter Beachtung der aufgestellten Prioritäten sollten neue oder verbesserte Normen und Leitlinien unverzüglich in Auftrag gegeben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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