ErwGr. 26

DIR_2013_39 · zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik

Qualitativ hochwertige Überwachungsdaten sowie Daten über ökotoxikologische und toxikologische Auswirkungen werden für die Risikobewertungen benötigt, mit deren Hilfe neue prioritäre Stoffe bestimmt werden. Die von den Mitgliedstaaten erhobenen Überwachungsdaten sind, auch wenn sie sich in den letzten Jahren erheblich verbessert haben, hinsichtlich ihrer Qualität und ihrer unionsweiten Abdeckung nicht immer brauchbar. Es mangelt besonders an Überwachungsdaten für viele neu aufkommende Schadstoffe, die als Schadstoffe definiert werden können, die derzeit in Routineüberwachungsprogrammen auf Unionsebene nicht berücksichtigt werden, die jedoch ein erhebliches Risiko darstellen könnten und damit einer Regulierung bedürfen, je nach ihren potenziellen ökotoxikologischen und toxikologischen Auswirkungen und ihren Mengen in der aquatischen Umwelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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