ErwGr. 23

DIR_2013_39 · zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik

Die Überwachung sollte an das räumliche und zeitliche Ausmaß der zu erwartenden Veränderungen der Konzentrationen angepasst werden. In Anbetracht der weiten Verbreitung und der zu erwartenden langen Regenerationszeiten von Stoffen, die sich wie ubiquitäre PBT verhalten, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, die Zahl der Überwachungsstellen und/oder die Überwachungsfrequenz für diese Stoffe auf das Minimum zu verringern, das für eine zuverlässige langfristige Trendermittlung ausreicht, unter der Voraussetzung, dass eine statistisch solide Überwachungsgrundlage vorhanden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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