ErwGr. 21

DIR_2013_39 · zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik

Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT) und andere Stoffe, die sich wie PBT verhalten, können jahrzehntelang in der aquatischen Umwelt in Mengen vorkommen, die ein erhebliches Risiko darstellen, auch dann, wenn bereits umfangreiche Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung von Emissionen solcher Stoffe getroffen wurden. Einige von ihnen können sich auch über weite Strecken verteilen und sind daher in der Umwelt sehr weit verbreitet. Unter den bestehenden und neu benannten prioritären gefährlichen Stoffen finden sich mehrere dieser Stoffe. Bei einigen dieser Stoffe finden sich Nachweise für eine langfristige Ubiquität in der aquatischen Umwelt auf Unionsebene; diese bestimmten Stoffe müssen daher bezüglich ihrer Auswirkung auf die Darstellung des chemischen Zustands gemäß Richtlinie 2000/60/EG und hinsichtlich der Überwachungsanforderungen besonders berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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