ErwGr. 22

DIR_2013_39 · zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik

Was die Darstellung des chemischen Zustands nach Anhang V Abschnitt 1.4.3 der Richtlinie 2000/60/EG betrifft, so sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Auswirkungen von Stoffen, die sich wie ubiquitäre PBT verhalten, auf den chemischen Zustand gesondert darzustellen, so dass Verbesserungen der Wasserqualität, die im Hinblick auf andere Stoffe erreicht wurden, nicht kaschiert werden. Zusätzlich zu der verpflichtenden Karte, die alle Stoffe abdeckt, könnten weitere Karten vorgelegt werden, die die Stoffe, die sich wie ubiquitäre PBT verhalten, einerseits und die sonstigen Stoffe andererseits abdecken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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