ErwGr. 15

DIR_2013_40 · über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 27. und 28. November 2008 wurde die Ausarbeitung einer neuen Strategie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission angekündigt, in die auch das Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität aus dem Jahr 2001 einfließen soll. Dieses Übereinkommen ist der rechtliche Bezugsrahmen für die Bekämpfung der Cyberkriminalität und damit auch der Angriffe auf Informationssysteme. Die vorliegende Richtlinie baut auf dem Übereinkommen auf. Eine möglichst baldige Ratifizierung dieses Übereinkommens durch alle Mitgliedstaaten sollte als Priorität betrachtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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