ErwGr. 28

DIR_2013_40 · über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates

Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Strafverfolgungsstellen und Justizbehörden in der gesamten Union ist für die wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität von wesentlicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang sollte die Intensivierung der Bemühungen um eine angemessene Schulung der einschlägigen Behörden im Hinblick auf ein besseres Verständnis der Cyberkriminalität und ihrer Auswirkungen und die Verstärkung der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren beispielsweise über die zuständigen spezialisierten Agenturen und Einrichtungen der Union gefördert werden. Mit der betreffenden Schulung sollte unter anderem angestrebt werden, eine verstärkte Sensibilisierung hinsichtlich der unterschiedlichen nationalen Rechtssysteme, der möglichen rechtlichen und technischen Probleme bei strafrechtlichen Ermittlungen und der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den einschlägigen nationalen Behörden zu bewirken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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