ErwGr. 30

DIR_2013_40 · über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht gemäß Artikel 16 Absatz 1 AEUV und Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Daher sollte jede Verarbeitung von Daten im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie uneingeschränkt dem einschlägigen Unionsrecht über Datenschutz entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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Kann ich ErwGr. 30 DIR_2013_40 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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