ErwGr. 13

DIR_2013_48 · über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs

Unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der EMRK, das Recht auf ein faires Verfahren zu gewährleisten, sollten Verfahren wegen geringfügiger Verstöße, die in einer Haftanstalt begangen werden, und Verfahren wegen Zuwiderhandlungen, die in einem militärischen Zusammenhang begangen und von einem befehlshabenden Offizier geahndet werden, nicht als Strafverfahren im Sinne dieser Richtlinie angesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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