ErwGr. 15

DIR_2013_50 · zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, sowie der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG

Zur Erleichterung grenzübergreifender Investitionen sollten die Anleger leichten Zugang zu den vorgeschriebenen Informationen in Bezug auf alle börsennotierten Gesellschaften in der Union haben. Allerdings gewährleistet das bestehende Netz der amtlich bestellten nationalen Systeme für die zentrale Speicherung vorgeschriebener Informationen nicht, dass die Suche nach diesen Informationen unionsweit problemlos möglich ist. Um den grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen sicherzustellen und technischen Entwicklungen in den Finanzmärkten und den Kommunikationstechnologien Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, um Mindeststandards für die Verbreitung vorgeschriebener Informationen und den Zugang hierzu auf Unionsebene sowie für die Mechanismen für die zentrale Speicherung vorgeschriebener Informationen festzulegen. Die Kommission sollte auch dazu ermächtigt werden, mit Unterstützung durch ESMA Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens des Netzes der amtlich bestellten nationalen Systeme für die zentrale Speicherung zu treffen und technische Kriterien für den Zugang zu vorgeschriebenen Informationen auf Unionsebene, insbesondere für den Betrieb eines zentralen Zugangsportals für die Suche nach vorgeschriebenen Informationen auf Unionsebene, zu entwickeln. ESMA sollte ein Webportal entwickeln und betreiben, das als europäisches elektronisches Zugangsportal („Zugangsportal“) dient.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 15 DIR_2013_50 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 15 DIR_2013_50 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.