ErwGr. 28

DIR_2013_53 · über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG

Die CE-Kennzeichnung bringt die Konformität eines Produkts zum Ausdruck und ist die sichtbare Folge eines umfassenden Prozesses, der die Konformitätsbewertung im weiteren Sinne umfasst. Die allgemeinen Grundsätze für die CE-Kennzeichnung sind in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegt. In dieser Richtlinie sollten die Vorschriften für die Anbringung der CE-Kennzeichnung an Wasserfahrzeugen, Bauteilen und Antriebsmotoren aufgeführt werden. Es ist angezeigt, die Verpflichtung zur Anbringung der CE-Kennzeichnung auf alle Innenbordmotoren und Motoren mit Z-Antrieb ohne integriertes Abgassystem auszuweiten, bei denen davon auszugehen ist, dass sie den grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie genügen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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