ErwGr. 31

DIR_2013_53 · über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG

Um die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen zu gewährleisten, müssen geeignete Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt werden, die von den Herstellern einzuhalten sind. Diese Verfahren sollten auf die Konformitätsbewertungsmodule Bezug nehmen, die in dem Beschluss Nr. 768/2008/EG festgelegt sind. Sie sollten sich nach dem Grad der Gefahr richten, die von einem Wasserfahrzeug oder seinen Motoren und Bauteilen ausgehen kann. Folglich sollte jede Konformitätskategorie durch ein angemessenes Verfahren ergänzt werden oder die Wahl zwischen mehreren gleichwertigen Verfahren möglich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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