ErwGr. 4

DIR_2013_54 · über bestimmte Verantwortlichkeiten der Flaggenstaaten für die Einhaltung und Durchsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat am 23. Februar 2006 das Seearbeitsübereinkommen 2006 (im Folgenden „MLC 2006“) angenommen, um ein einziges, in sich schlüssiges und dem neuesten Stand entsprechendes Instrument zu schaffen, das überdies die grundlegenden, in anderen internationalen Arbeitsübereinkommen enthaltenen Prinzipien umfasst.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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