ErwGr. 5

DIR_2013_54 · über bestimmte Verantwortlichkeiten der Flaggenstaaten für die Einhaltung und Durchsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006

Nach seinem Artikel VIII tritt MLC 2006 zwölf Monate, nachdem die Ratifikationen von mindestens 30 Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation, die zusammen über eine Bruttoraumzahl von mindestens 33 % der Welthandelsflotte verfügen, eingetragen worden sind, in Kraft. Diese Voraussetzung war am 20. August 2012 erfüllt, und MLC 2006 trat daher am 20. August 2013 in Kraft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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