ErwGr. 36

DIR_2013_55 · zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)

Die Kommission sollte zu gegebener Zeit die Regelung der Anerkennung bewerten, die auf den Nachweis in Rumänien ausgestellter Ausbildungsnachweise für Krankenschwestern und Krankenpfleger, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, anwendbar ist. Eine solche Bewertung könnte sich auf die Ergebnisse eines speziellen Aufstiegsfortbildungsprogramms stützen, das Rumänien gemäß seiner nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften einrichten sollte und für das es Kontakt mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission aufnehmen sollte. Der Zweck des speziellen Aufstiegsfortbildungsprogramms sollte darin bestehen, die Teilnehmer an diesem Programm in die Lage zu versetzen, ihre Berufsqualifikation so aufzuwerten, dass sie erfolgreich alle Mindestausbildungsanforderungen nach der Richtlinie 2005/36/EG erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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