ErwGr. 3

DIR_2013_58 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunktes ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Solvabilität I)

Die Richtlinie 2012/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4) ändert die Richtlinie 2009/138/EG, in dem sie die Frist für die Umsetzung vom 31. Oktober 2012 auf den 30. Juni 2013 verschiebt, das Datum der Anwendung vom 1. November 2012 auf den 1. Januar 2014 und das Datum der Aufhebung der bestehenden Versicherungs- und Rückversicherungsrichtlinien (5), (zusammen als „Solvabilität I“ bezeichnet), vom 1. November 2012 auf den 1. Januar 2014.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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