ErwGr. 6

DIR_2013_58 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunktes ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Solvabilität I)

Um zu vermeiden, dass den Mitgliedstaaten durch die Richtlinie 2009/138/EG und später durch die im Omnibus-II-Vorschlag vorgesehene neue Aufsichtsarchitektur ein übermäßig hoher Aufwand an gesetzgeberischen Verpflichtungen aufgebürdet wird, sollten der Zeitpunkt für die Umsetzung und der Zeitpunkt für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG verschoben werden, damit die Aufsichtsbehörden und die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen über ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Anwendung der neuen Architektur verfügen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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