Anhang IX – Als Anhaltspunkt dienende Liste der Informationen für Genehmigungsanträge nach Artikel 28

DIR_2013_59 · zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom

a)Verantwortlichkeiten und organisatorische Vorkehrungen für Schutz und Sicherheit;
b)Fachkenntnisse des Personals, einschließlich Unterweisung und Fortbildung;
c)Auslegungsmerkmale der Anlage und Strahlungsquellen;
d)erwartete berufliche Exposition und Exposition der Bevölkerung im Normalbetrieb;
e)sicherheitstechnische Bewertung der Betätigungen und der Anlage zur i) Ermittlung von Situationen, in denen es zu potenziellen Expositionen oder unfallbedingten und unbeabsichtigten medizinischen Expositionen kommen könnte; ii) soweit durchführbar Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen; iii) Bewertung der Qualität und des Umfangs von Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich technischer Merkmale und administrativer Vorkehrungen; iv) Festlegung der Betriebsbegrenzungen und Betriebsbedingungen;
i)Ermittlung von Situationen, in denen es zu potenziellen Expositionen oder unfallbedingten und unbeabsichtigten medizinischen Expositionen kommen könnte;
ii)soweit durchführbar Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen;
iii) Bewertung der Qualität und des Umfangs von Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich technischer Merkmale und administrativer Vorkehrungen;
iv)Festlegung der Betriebsbegrenzungen und Betriebsbedingungen;
f)Notfallverfahren;
g)Wartung, Prüfung, Inspektion und Instandhaltung, so dass die Strahlungsquelle und die Anlage die Auslegungsanforderungen, Betriebsgrenzen und Betriebsbedingungen während ihrer gesamten Betriebszeit erfüllen;
h)Handhabung radioaktiver Abfälle und Vorkehrungen für die Entsorgung solcher Abfälle im Einklang mit den geltenden rechtlichen Anforderungen;
i)Entsorgung ausgedienter Strahlenquellen;
j)Qualitätssicherung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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