zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom
DIR_2013_59 · 188 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Anwendungsbereich
- Art. 3Ausschluss vom Anwendungsbereich
- Art. 4Begriffsbestimmungen
- Art. 5Allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes
- Art. 6Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen, Expositionen der Bevölkerung und medizinische Expositionen
- Art. 7Referenzwerte
- Art. 8Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
- Art. 9Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition
- Art. 10Schutz von schwangeren oder stillenden Arbeitskräften
- Art. 11Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende
- Art. 12Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
- Art. 13Schätzung der effektiven Dosis und der Organ-Äquivalentdosis
- Art. 14Allgemeine Verantwortlichkeiten für Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung
- Art. 15Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften und deren Unterweisung
- Art. 16Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind
- Art. 17Vorherige Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte
- Art. 18Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition
- Art. 19Rechtfertigung von Tätigkeiten
- Art. 20Tätigkeiten, die Verbraucherprodukte betreffen
- Art. 21Verbot von Tätigkeiten
- Art. 22Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zwecks nicht-medizinischer Bildgebung
- Art. 23Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommendem radioaktivem Material
- Art. 24Abgestufte Vorgehensweise bei der regulatorischen Kontrolle
- Art. 25Anmeldung
- Art. 26Freistellung von der Anmeldungspflicht
- Art. 27Anzeige oder Einholung einer Genehmigung
- Art. 28Genehmigung
- Art. 29Zulassungsverfahren
- Art. 30Freigabe aus der regulatorischen Kontrolle
- Art. 31Verantwortung
- Art. 32Maßnahmen zum Schutz strahlenexponierter Arbeitskräfte
- Art. 33Maßnahmen zum Schutz von Auszubildenden und Studierenden
- Art. 34Beratung mit Strahlenschutzexperten
- Art. 35Vorkehrungen am Arbeitsplatz
- Art. 36Einstufung der Arbeitsplätze
- Art. 37Kontrollbereiche
- Art. 38Überwachungsbereiche
- Art. 39Radiologische Überwachung des Arbeitsplatzes
- Art. 40Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte
- Art. 41Individuelle Überwachung
- Art. 42Dosisermittlung bei unfallbedingter Exposition
- Art. 43Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse
- Art. 44Zugang zu den Ergebnissen der individuellen Überwachung
- Art. 45Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte
- Art. 46Medizinische Einstufung
- Art. 47Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte
- Art. 48Gesundheitsakten
- Art. 49Besondere medizinische Überwachung
- Art. 50Rechtsbehelfe
- Art. 51Schutz externer Arbeitskräfte
- Art. 52Gesondert zugelassene Expositionen
- Art. 53Berufsbedingte Notfallexposition
- Art. 54Radon am Arbeitsplatz
- Art. 55Rechtfertigung
- Art. 56Optimierung
- Art. 57Verantwortlichkeiten
- Art. 58Verfahren
- Art. 59Fortbildung und Anerkennung
- Art. 60Ausrüstung
- Art. 61Besondere Tätigkeiten
- Art. 62Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit
- Art. 63Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen
- Art. 64Schätzung der Bevölkerungsdosis
- Art. 65Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung
- Art. 66Schätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung
- Art. 67Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe
- Art. 68Aufgaben der Unternehmen
- Art. 69Notfallreaktion
- Art. 70Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung
- Art. 71Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung
- Art. 72Umweltüberwachungsprogramm
- Art. 73Kontaminierte Gebiete
- Art. 74Radonexposition in Innenräumen
- Art. 75Von Baustoffen ausgehende Gammastrahlung
- Art. 76Zuständige Behörde
- Art. 77Transparenz
- Art. 78Informationen über die Ausrüstung
- Art. 79Anerkennung von Diensten und Experten
- Art. 80Arbeitsmedizinische Dienste
- Art. 81Dosimetrie-Dienste
- Art. 82Strahlenschutzexperte
- Art. 83Medizinphysik-Experte
- Art. 84Strahlenschutzbeauftragter
- Art. 85Allgemeine Anforderungen an offene Strahlenquellen
- Art. 86Allgemeine Anforderungen an umschlossene Strahlenquellen
- Art. 87Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen
- Art. 88Besondere Anforderungen an die Genehmigung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen
- Art. 89Aufzeichnungen des Unternehmens
- Art. 90Aufzeichnungen der zuständigen Behörde
- Art. 91Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen
- Art. 92Entdeckung herrenloser Strahlenquellen
- Art. 93Metall-Kontaminierung
- Art. 94Bergung, Handhabung, Kontrolle und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen
- Art. 95Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen
- Art. 96Meldung und Aufzeichnung signifikanter Ereignisse
- Art. 97Notfallmanagementsystem
- Art. 98Notfallvorsorge
- Art. 99Internationale Zusammenarbeit
- Art. 100Programme für bestehende Expositionssituationen
- Art. 101Festlegung von Strategien
- Art. 102Durchführung der Strategien
- Art. 103Radon-Maßnahmenplan
- Art. 104Inspektionen
- Art. 105Durchsetzung
- Art. 106Umsetzung
- Art. 107Aufhebung
- Art. 108Inkrafttreten
- Art. 109Adressaten
- Anhang IReferenzwerte für die Exposition der Bevölkerung nach den Artikeln 7 und 101
- Anhang IIIAktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen nach Artikel 4 Nummer 43
- Anhang IVRechtfertigung von neuen Kategorien oder Arten von Tätigkeiten, die Verbraucherprodukte betreffen, nach Artikel 20
- Anhang VAls Anhaltspunkt dienende Liste der Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung verbunden sind, nach Artikel 22
- Anhang VIListe der Industriezweige, in denen natürlich vorkommende radioaktive Materialien eingesetzt werden, nach Artikel 23
- Anhang VIIIDefinition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baustoffen emittierte Gammastrahlung nach Artikel 75
- Anhang IXAls Anhaltspunkt dienende Liste der Informationen für Genehmigungsanträge nach Artikel 28
- Anhang XIIIAls Anhaltspunkt dienende Liste von Baustoffen, die hinsichtlich ihrer emittierten Gammastrahlung in Betracht zu ziehen sind, nach Artikel 75
- Anhang XIVInformationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen (HRQ) nach Artikel 89
- Anhang XVAnforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen verantwortliche Unternehmen nach Artikel 91
- Anhang XVIIdentifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen nach Artikel 91
- Anhang XVIIAls Anhaltspunkt dienende Liste bestehender Expositionssituationen nach Artikel 100
- Anhang XVIIIListe von Punkten, die bei der Ausarbeitung des nationalen Maßnahmenplans zum Angehen langfristiger Risiken durch Radon-Expositionen in Betracht zu ziehen sind, nach den Artikeln 54, 74 und 103
- Anhang XIXEntsprechungstabelle nach Artikel 107
zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.