1.Strategie für die Durchführung von Erhebungen zu Radonkonzentrationen in Innenräumen oder zu Bodengaskonzentrationen, zum Zweck der Abschätzung der Radonkonzentrationsverteilung in Innenräumen, für den Umgang mit Messdaten und für die Aufstellung sonstiger relevanter Parameter (wie Boden- oder Gesteinsarten, Durchlässigkeit und Gehalt an Radium-226 in Gestein oder Boden).
2.Verfolgter Ansatz sowie herangezogene Daten und Kriterien für die Abgrenzung von Gebieten oder für die Festlegung anderer Parameter, die als spezifische Indikatoren für Situationen mit einer potenziell hohen Radon-Exposition genutzt werden können.
3.Ermittlung von Kategorien von Arbeitsplätzen und öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie Schulen und unterirdische Arbeitsplätze sowie Arbeitsplätze und Gebäude in bestimmten Gebieten, in bzw. an denen Messungen erforderlich sind, ausgehend von einer Risikobewertung, die beispielsweise den Aufenthaltszeiten Rechnung trägt.
4.Grundlage für die Festlegung von Referenzwerten für Wohnräume und Arbeitsplätze. Gegebenenfalls die Grundlage für die Festlegung von verschiedenen Referenzwerten für die unterschiedliche Nutzung von Gebäuden (Wohnräume, öffentlich zugängliche Gebäude, Arbeitsplätze) sowie für bestehende und neue Gebäude.
5.Zuweisung von Zuständigkeiten (staatlich und nicht-staatlich), Koordinierungsmechanismen und verfügbare Ressourcen für die Umsetzung des Maßnahmenplans.
6.Strategie für die Verringerung der Radon-Exposition in Wohnräumen und für das vorrangige Angehen von Situationen gemäß Nummer 2.
7.Strategien zur Ermöglichung von Sanierungsmaßnahmen nach der Bauausführung.
8.Strategie, einschließlich Methoden und Instrumenten, zur Verhinderung des Radon-Eintritts in neue Gebäude, einschließlich der Ermittlung von Baustoffen mit erheblicher Radon-Exhalation.
9.Zeitpläne für Überprüfungen des Maßnahmenplans.
10.Kommunikationsstrategie zur Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit und Unterrichtung örtlicher Entscheidungsträger, Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Radonrisiken, auch in Bezug auf das Rauchen.
11.Leitlinien für Messmethoden und -instrumente sowie Sanierungsmaßnahmen. Zu erwägen sind auch Kriterien für die Akkreditierung von Mess- und Sanierungsdiensten.
12.Gegebenenfalls Bereitstellung finanzieller Hilfe für Radonerhebungen und für Sanierungsmaßnahmen, insbesondere für private Wohnräume mit sehr hohen Radonkonzentrationen.
13.Langfristige Ziele in Bezug auf die Verringerung des durch Radon-Exposition bedingten Lungenkrebsrisikos (für Raucher und Nichtraucher).
14.Gegebenenfalls Erwägung anderer damit verbundener Fragen und entsprechender Programme wie Energieeinsparprogramme und Programme zur Luftqualität in Innenräumen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025
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